Wer zahlt was?

Infos zur Kosten­übernahme und Abrechnung mit Deiner Krankenkasse und privaten Krankenversicherung

ÖGK, BVAEB, SVS, KFA ... Hinter diesen Abkürzungen stehen bekanntlich die vielen verschiedenen Krankenkassen in Österreich und leider rechnet jede Kasse eine Zahnregulierung anders ab. Aber keine Sorge, im Eltz Institut behalten wir trotz all der Komplexität den Überblick und können Dir bei der Beratung genau sagen, womit Du rechnen kannst.

Qualifizierte Kieferorthopädie

Das Eltz Institut zählt bei österreichischen Krankenkassen zu den qualifizierten Kieferorthopädien, daher besteht bei unseren Zahnspangen die Möglichkeit einer teilweisen Rückerstattung der Behandlungskosten über Deine Krankenkasse.

Welche Zahnspangen werden von der Krankenkasse übernommen?

Im Eltz Institut bieten wir unsichtbare & herausnehmbare Zahnspange mit der Invisalign-Methode, sowie die festsitzende Zahnspange mit Clear und Silber Brackets an. Für beide Zahnspangen-Typen gibt es Anspruch auf Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen - in unterschiedlicher Höhe.

Wovon hängt der Krankenkassen-Zuschuss für die Zahnspange ab?

Der genaue Zuschuss ist von folgenden drei Faktoren abhänging:

1. Ihre Krankenkasse

Jede Kasse zahlt andere Zuschüsse. Wir haben uns mit den Details auseinandergesetzt und können Ihnen bei der kostenlosen Erstberatung Informationen zu Ihrer Kasse geben.

2. Grad Ihrer Zahnfehlstellung nach IOTN-Klassifizierung

Der IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) ist ein klinischer Index zur Einschätzung der Behandlungsnotwendigkeit von 1 bis 5.

Mehr zu dieser Einteilung findest Du unter Häufige Fragen

Besteht keine Behandlungsnotwendigkeit, bezahlen die meisten Kassen keinen Zuschuss. Ab IOTN 2 bezahlen manche Kassen einen Zuschuss. Je höher der Grad, umso größer kann ein Zuschuss ausfallen. Für Kinder bis 18 Jahren ist die Behandlung im Eltz Institut ab IOTN 4 mit sogar gratis.

3. Gewünschte Zahnspange

Einige Kassen gewähren bei festsitzenden Zahnspangen größere Zuschüsse als bei Invisalign.

Kostenrückerstattungs-Tabelle für Zahnregulierungen der österreichischen Kassen

Krankenkassa Rückerstattnug

ÖGK (ehem. GKK)
€ 673,40 jährlich

SVS (ehem. SVA/SVB)
€ 661,50 jährlich

BVAEB (ehem. BVA/VAEB)
€ 3.500,00 einmalig

KFA
€ 627,20 jährlich

Ablauf für Deine Kostenrückerstattung

Nach Deinem kostenlosen Beratungsgespräch erhältst Du von uns einen detaillierten Kostenplan, der von Kassen anerkannt wird. Diesen kannst Du direkt bei Deiner Krankenkassa einreichen. Wird die Behandlung bewilligt, zahlt die Kassa jährlich den festgesetzten Zuschuss.

Für eine schnelle Abwicklung empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Online Service-Portals:

Eltz Finance: Flexibel wählbare Ratenzahlung

Mit den Daten Ihrer Kasse können wir zusammen eine monatliche Ratenzahlung mit beliebiger Laufzeit von 12 bis 60 Monaten vereinbaren, so dass die Behandlung nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell schmerzfrei wird.

Während dieser Zeit unterstützen wir Sie bei der Kassenrückerstattung und bei Bedarf bei der steuerlichen Absetzung, sodass die Behandlung für Sie möglichst günstig ist.

Wenn du Fragen zu diesem Thema hast oder an einer Beratung interessiert bist, kannst du uns gerne unter 01/3583101 anrufen, online einen Termin buchen oder unser Kontaktformular nutzen!

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